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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 

Stand: 03.08.2021

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, für alle unsere Angebote, Kauf- und Werkverträge einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen im unternehmerischen Verkehr. Von unseren AGB abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.

      Für den Fall einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden ebenfalls, soweit nicht                        ausdrücklich abweichende Bedingungen einbezogen werden. Des Weiteren gelten diese AGB auch für alle in Folge eines abgeschlossenen                Liefer-/Montagevertrages zustande kommenden Vereinbarungen, wie z.B. Wartungs- und Reparaturverträge.

   2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen           eine überwiegend gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann Unternehmen im Sinne der                                           Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung             getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der                                             Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend, solange wir nicht ausdrücklich und schriftlich ein verbindliches Angebot in Textform (§ 126 b BGB) abgeben. Der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht sowie ein Toleranzmaß von +- 5cm des Produktes bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preislisten, die damit Bestandteil des Vertrages werden. Wir liefern „ab Werk“ und vermitteln namens und im Auftrag des Kunden den Versand. Für unsere Handels- und Vertriebspartner gelten die individuell vereinbarten Lieferantenbedingungen und Preislisten. 

  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

  3. Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, wird der Kunde uns diese Änderung unverzüglich per E-Mail oder auf dem Postweg mitteilen. Das Risiko einer nichtaufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung der Bestellung liegt beim Kunden. Unterlässt der Kunde diese Benachrichtigung oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so können wir vom Vertrag zurücktreten, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt (Textform im Sinne von § 126 b BGB).

  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von für die Produktion notwendigen Ressourcen durch unsere Rohstofflieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines Geschäfts mit unseren Rohstofflieferanten, dass für eine kundenspezifische Sonderanfertigung oder zur Produktion einer herausragend hohen Stückzahl von Standardartikeln benötigt wird.

  5. Unter Montage ist das Aufrichten, Zusammenfügen, Befestigen und Einbringen von Teilen nach unseren technischen Richtlinien zu verstehen. Unter unserem Verlege-Service-für-Arbeitsplatzmatten ist das Auslegen und ggf. die Verknüpfung der Arbeitsplatzmatten zu verstehen. Die Freiräumung des Arbeitsplatzes, Säuberung des Bodens, passgenaue Ausschnitte von z.B. Tischbeinen vor Ort, werden gesondert vereinbart. Unter der Planung ist, das Vermessen der örtlichen Gegebenheiten und das Erstellen eines Lösungsvorschlages in Form eines Entwurfs zu verstehen.

  6. Für die Beschreibung von Art und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Textform (§ 126 b BGB) verbindlich. Sämtliche Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Liefergegenstandes in Prospekten, Katalogen, im Internet, der Werbung oder in unserem vor dem Angebot liegenden Schriftverkehr sowie auf Technischen-Datenblättern gelten nur annähernd, soweit sie in unserem Angebot, bzw. unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Dies gilt auch für Fotos, Zeichnungen und sonstige Abbildungen.

  7. An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen sowie Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form - behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Solche Unterlagen und Informationen dürfen, auch teilweise, nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden
     

§ 3 Beistellungspflichten des Kunden bei Montage- und Verlegevereinbarungen

 

  1. Bei Montage- und Verlegevereinbarungen hat uns der Kunde unverzüglich nach Vertragsschluss eine qualifizierte Person als Projektleiter zu benennen, die vom Kunden bevollmächtigt ist, verbindliche Erklärungen für ihn abzugeben. Dem Kunden obliegt es darüber hinaus, auf seine Kosten zu stellen:

• Einen für die Montage geeigneten Platz

• Die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und Bedarfsstoffe, ferner Gerüste, Hebezeuge, Kräne und andere Vorrichtungen,

• Versorgungseinrichtungen mit den erforderlichen Anschlüssen bis zur Verwendungsstelle, darüber hinaus

• Beheizung von 8° C und ausreichende Beleuchtung,

• Bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Arbeitsgeräte trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich sanitärer Anlagen,

• Branchenfremde Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind, bestimmungsgemäßes Transportgut, Paletten, Transportgestelle, anlagenbezogene Hilfsmittel und Sonstiges, das für die Inbetriebnahme und den etwa vereinbarten Probebetrieb benötigt wird,

• Einen zur Montage geeigneten Gabelstapler,

• Einen Container oder dergleichen zur Aufnahme des Verpackungsmaterials,

• Eine freie und für die Anlieferung mit Lkw geeignete Zufahrt bis zum Montageplatz, • Für den Transport der Montageteile eine Versandverpackung, die zum Weitertransport mit Flurförderzeugen geeignet ist; nach Lieferung der Montageteile an den Montageplatz eine diebstahlsichere Lagerung.

    2. Darüber hinaus hat der Kunde die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen Maßnahmen zu treffen sowie unseren          Montageleiter über bestehende Sicherheitsvorschriften genau zu unterrichten. Nach Auftragserteilung hat uns der Kunde alle Angaben über die          Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur            Verfügung zu stellen, soweit dies für die in Auftrag gegebenen Arbeiten von Relevanz ist. Zudem müssen die Anfahrtswege und der                              Aufstellungs- oder Montageplatz in Flurhöhe geebnet und geräumt, der Aufstellungs- oder Montageplatz den von uns vorgegebenen                            Fußbodenspezifikationen entsprechen, bei Innenaufstellung Wand- und Deckenverputz vollständig fertig gestellt, namentlich auch Türen und              Fenster eingesetzt sein.

 

§ 4 Lieferzeit / Auslandslieferung

  1. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom Kunden beizubringenden Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Liefer-/Montagefrist beginnt auch nicht vor Klärung aller für den Liefergegenstand, bzw. die Montage wesentlichen technischen Fragen. Insbesondere bei Circa-Angaben oder ähnlichem ist unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Enthält auch diese nur Circa-Angaben, hat der Kunde sich Liefer-/Montagefristen verbindlich gesondert bestätigen zu lassen. Ist eine Liefer-/Montagezeit vereinbart, so gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend; sind die vorstehend bei der Lieferfrist genannten Voraussetzungen bei Zugang unserer Auftragsbestätigung noch nicht erfüllt, so verschiebt sich die Liefer- und/oder Montagezeit um einen entsprechenden Zeitraum.

  2. Stellt der Kunde nach Auftragsbestätigung zusätzliche Anforderungen oder wünscht er Änderungen in Bezug auf den Liefergegenstand oder die Montage, bedarf dies einer Vereinbarung über die daraus resultierende Vertragsanpassung (Liefergegenstand, Liefer-/ Montagezeit, Vergütung, etc.).Die vereinbarte Leistungszeit ist eingehalten, sofern wir innerhalb der Lieferfrist die Ware, an die den Transport durchführende Person übergeben haben oder – im Falle der Selbstabholung durch den Kunden - dem Kunden die Versandbereitschaft angezeigt haben.

  3. Die Liefer-/Montagefrist oder die Liefer-/Montagezeit verlängert, bzw. verschiebt sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt (wie z.B. einer Pandemie – Covid 19) und aufgrund von Ereignissen, die uns die geschuldete Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht – hierzu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Umstände, auch wenn sie bei unseren Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten – haben wir nicht zu vertreten, selbst wenn Fristen und Termine verbindlich vereinbart sind. Die vorbeschriebenen Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Umstände werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Wird die Lieferung/ Montage des Liefergegenstandes infolge solcher unvorhergesehenen Umstände unmöglich oder ist sie nur unter erheblichen wirtschaftlichen Mehraufwendungen möglich, so sind wir neben den gesetzlichen Rechten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  4. Bei Lieferungen und Leistungen aus Deutschland in Länder außerhalb der EU hat der Kunde den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde unverzüglich die für Lieferungen innerhalb Deutschlands anfallende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu leisten.

  5. Bei Lieferungen und Leistungen von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat der EU hat der Kunde vor der Ausführung des Umsatzes sei-ne Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der der Kunde die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Anderenfalls hat der Kunde auf unsere Lieferungen und Leistungen zusätzlich zum geschuldeten Kaufpreis den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.

 

§ 5 Teilleistungen, Ausführungen der Montage und Verlegeleistungen

 

  1. Teilleistungen sind zulässig und können von uns getrennt abgerechnet werden.

  2. Wir sind berechtigt, für Montage- und Verlegeleistungen Subunternehmen einzusetzen.

 

§ 6 Verzug

 

  1. Geraten wir in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, für den ihm entstandenen Verzögerungsschaden für jede vollendete Woche des Verzugs ausschließlich eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % vom Wert desjenigen Teils der Lieferung, welches aufgrund des Verzugs nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, jedoch maximal 5 % des Netto-Auftragswertes, zu verlangen. Diese Begrenzung gilt nicht bei grob fahrlässigem Verhalten, bei Vorsatz oder bei gesetzlich zwingender Verzugshaftung. Eine mangelhafte Lieferung gilt nicht als verspätete Lieferung.

  2. Liegt Verzug vor und gewährt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung, dass er nach dem Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne, so ist der Kunde, wenn die Nachfrist fruchtlos verstreicht, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, soweit diese nach gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Auf unser Verlangen wird der Kunde in angemessener Frist erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

§ 7 Annahme der Lieferung, Abnahme, Annahme- und Abnahmeverzug, Vertragsaufhebung

 

  1. Der Kunde ist bei Lieferung „ab Werk“ verpflichtet, den Liefergegenstand bei Meldung der Versandbereitschaft abzurufen, bzw. bei Lieferung „frei Haus“ ihn bei Anlieferung anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten (z. B. Lagerungs- und Erhaltungskosten) zu tragen. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Frist können wir, unbeschadet sonstiger Ansprüche, vom Vertrag zurücktreten, anderweitig über den Liefergegenstand verfügen und Schadensersatz geltend machen. Im Fall der ernsthaften und endgültigen Annahmeverweigerung durch den Kunden ist eine Fristsetzung entbehrlich. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

  2. Ruft der Kunde vereinbarte Montage/-Verlegeleistungen nicht fristgerecht ab und befindet er sich insoweit in Annahmeverzug, sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist berechtigt, unser Montagepersonal anderweitig einzusetzen und die durch die Verzögerung verursachten Mehrkosten vom Kunden zu verlangen. Soweit der Kunde den Annahmeverzug zu vertreten hat, sind wir darüber hinaus berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen.

  3. Der Kunde ist zur Abnahme von vereinbarten Montageleistungen innerhalb angemessener Frist nach Anzeige der Fertigstellung verpflichtet. Hinsichtlich in sich abgeschlossener Teilleistungen können wir eine gesonderte Teilabnahme verlangen. Hierfür gelten die Bestimmungen dieses Absatzes entsprechend.

  4. Werden durch den Kunden in Auftrag gegebene Arbeiten auf seinen ausdrücklichen Wunsch eingestellt, ist der Kunde zur Zahlung der bis dahin erbrachten Leistungen unter Abzug bereits geleisteter Zahlungen innerhalb von vier Wochen nach Erteilung der Abrechnung verpflichtet.

 

§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

 

  1. Die Preise gelten „ab Werk“ zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung und ausschließlich Versand- und Verpackungskosten, welche gesondert berechnet werden. Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Skonto-Abzug zu zahlen.

  2. Die Leistungen bei Montage- und Inbetriebnahme werden nach Arbeits- und Reisezeit, Fahrtkosten und Auslösung zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen berechnet, falls nicht ein Pauschalpreis vereinbart ist. Etwaige Warte- und Reisezeiten, die vom Kunden zu vertreten sind, gelten als Arbeitszeit. Zusätzliche Aufwendungen, wie insbesondere Fahrt- und Unterbringungskosten, sind ebenfalls vom Kunden zu vergüten. Für vom Kunden gewünschte bzw. zu vertretende Überstunden, Nacht-, Wochenend- sowie Feiertagsarbeit werden die üblichen Aufschläge erhoben. Leistungen, die sich erst während der Montage als notwendig erweisen oder die vom Kunden gewünscht werden, werden entsprechend dem Aufwand gesondert berechnet.

  3. Bei Änderungen unserer Preislisten nach unserer Auftragsbestätigung gelten die zur Liefer-/Montagezeit gültigen Listenpreise, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und der Liefer-/ Montagezeit ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten liegt und wir eine etwaige Verzögerung der Lieferung bzw. Montage nicht zu vertreten haben.

  4. Alle Nebenkosten, wie z. B. Genehmigungen, Transportversicherung, Verladung und Überführung, Zollkosten sowie Prüf- und/oder Zulassungsgebühren sind vom Kunden zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  5. Zahlungsbeträge (Vorkasse, Teilzahlungen) müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern in unserer Auftragsbestätigung keine abweichenden Zahlungsbedingungen genannt sind. Bei Überschreitung des Zahlungsziels befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug.

  6. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Grundsätzlich behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

  7. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wechsel oder Schecks werden allenfalls erfüllungshalber angenommen und lassen die Forderung erst erlöschen, wenn wir aus diesen vollständig befriedigt worden sind.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zu vollständigen Begleichung aller Forderungen, einschließlich Forderungen aus zusätzlich geschuldeten Nebenleistungen (z.B. Montage/- Verlegearbeiten), aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung dient die gesamte Vorbehaltsware zur Sicherung der Saldenforderung Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Unternehmers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

  2. Soweit der Kunde die Vorbehaltsware im eigenen Betrieb verwendet, ist ihm die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübertragung im Ganzen oder in Teilen ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.

  3. Hat ein Kunde Vorbehaltsware zum Zweck der Weiterveräußerung erworben, ist ihm dies im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. In jedem Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt seine künftigen Ansprüche gegen seinen Käufer aus der Weiterveräußerung in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt zum Forderungseinzug berechtigt. Dieses Recht steht auch uns zu; wir üben es aber erst aus, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn eine seine Zahlungsverpflichtungen gefährdende Vermögensverschlechterung eintritt. Der Kunde hat uns in diesem Fall auf erstes Anfordern über alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu unterrichten und Unterlagen auszuhändigen.

  4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird stets für uns vorgenommen.

  5. Der Kunde ist, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Verlust oder Beschädigung ausreichend zu versichern. Der Kunde ermächtigt uns, Ansprüche aus diesen Versicherungen gegenüber dem Versicherer geltend zu machen.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich Mitteilung von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Vorbehaltsware zu machen und uns Abschriften von Pfändungsverfügungen und -Protokollen zu übersenden. Er hat darüber hinaus alles zu unternehmen, um die Durchführung der Zwangsvollstreckung abzuwenden

  7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet

  8. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

  9. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach § 9. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurück fordern.

§ 10 Widerrufs- und Rückgaberecht

  1. Bei einvernehmlichem Umtausch berechnen wir unsere Kosten für Kontrolle und Verwaltungsarbeit nach Aufwand, der dem Kunden gesondert mitgeteilt wird. Dies gilt nicht bei Umtausch aufgrund von anerkannten Mängeln oder im Rahmen eines Widerrufs.

  2. Unternehmer dürfen mangelhafte Ware oder Ware zum Umtausch nur mit unserer Genehmigung auf ihre Kosten und unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer in der Originalverpackung zurücksenden.

  3. Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und Geschäften die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden

    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
    Global Mats GmbH
    Sandkamp 18
    23843 Bad Oldesloe
    Tel.: +49 4531 / 4200-500
    E-Mail: info@global-mats.com

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich  und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
     

  4. Ausschluss des Widerrufsrechts
    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

 

§ 11 Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 12 Gewährleistung

  1. Für Mängel der Ware leisten wir dem Kunden (vorbehaltlich der Beschränkungen in § 9) zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

  3. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

  4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben sollten.

  5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Auslieferung der Ware. Für Unternehmer gilt dies nicht, wenn sie uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt haben (Ziffer 3 dieser Bestimmung). Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung unserer Handels- oder Vertriebspartner stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

§ 13 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei der Lagerung und Benutzung der Ware hat der Kunde stets die Produktbeschreibungen zu beachten, die der Ware beiliegen bzw. im Internet unter www.global-mats.com eingesehen werden können. Für Schäden oder Verletzungen, die auf der Nichtbeachtung dieser Hinweise beruhen haften wir nicht.

  2. Es besteht keine Haftung bei nur geringfügiger Abweichung unserer Lieferung z.B. im Hinblick auf Farbton und Struktur.

  3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

  5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

  6. Unsere Arbeitsplatzmatten sind ausschließlich für die Nutzung von Personen in Form von Steh-Dreh und Gehbewegungen, weshalb sämtliche maschinelle Beschädigungen und Beschädigungen durch nicht sachgerechte Verwendung von der Haftung ausgeschlossen sind.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Ahrensburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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